Wichtige Theorie

Wo darf man Fliegen?
In Deutschland gibt es viele Vereine, die sich dem Flugmodellsport widmen und über ein eigenes Fluggelände verfügen. Als Gastflieger oder Mitglied eines solches Vereins kann das Modell auf dem entsprechenden Gelände geflogen werden. Abseits eines Vereinsgeländes gilt es, einige Aspekte zu beachten: Zunächst einmal benötigt der Modellpilot die Erlaubnis des Grundstückeigners, um von dessen Boden starten zu dürfen. Darüber hinaus hat sich der Modellflieger über Sperrgebiete oder herrschende Höhenbegrenzungen zu informieren und diese einzuhalten. Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass je nach Modellgröße und -gewicht weitere Einschränkungen gelten können. Auch in den Kontrollzonen von Flughäfen gelten besondere Regeln, mehr dazu hier

Wo darf man auf keinen Fall fliegen?
Natürlich darf man nicht überall mit seinem Modellflugzeug fliegen. Es gibt ausgewiesene Sperrzonen zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, Kraftwerken, Autobahnen und anderen sensiblen Einrichtungen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Steuern eines RC-Modells nicht erlaubt, um die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht zu beeinträchtigen. Ebenfalls untersagt ist es, über Menschen-Ansammlungen sowie dicht besiedeltem Gebiet zu fliegen. Des Weiteren sollte unbedingt darauf geachtet werden, mit seinem Modell niemals Menschen unzumutbar zu belästigen, stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten und sie in keiner Weise zu gefährden. Dieselben Verhaltensregeln sollten im Übrigen auch gegenüber Wild- und Nutztieren beachtet werden.

Wie weit und hoch darf man fliegen?
Man darf grundsätzlich nur so weit oder so hoch mit einem Modell fliegen, als dass es die sichere Steuerung zulässt. Das Fluggerät darf also beispielsweise nicht außerhalb der Sichtweite betrieben werden. Darüber hinaus beschränkt sich die zulässige Flughöhe auf den Beginn des kontrollierten Luftraums. Dieser beginnt in der Nähe zu Flughäfen schon bei 300 Metern. Da für die Nutzung dieses kontrollierten Luftraums eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung notwendig wäre, darf ohne eine solche Freigabe nicht höher geflogen werden. In der direkten Umgebung von Flughäfen beispielsweise sind Kontrollzonen eingerichtet. In diesen Kontrollzonen darf nur bis zu einer Höhe von 30 Meter geflogen werden. Darüber hinaus ist eine spezielle Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich.

Gelten alle Regeln für alle Modellflugzeuge gleich?
Modellflugzeuge werden in Deutschland nach ihrem Gewicht klassifiziert. Modelle mit einem Gesamtgewicht von über 5.000 Gramm sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig. An ihnen muss eine Plakette mit der Adresse des Steuerers montiert werden. Wer Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von über 25 Kilogramm bis 150 Kilogramm bewegen möchte, dessen Modell muss individuell zugelassen werden.

Gibt es besondere Regeln für gewerbliche Piloten?

Wer ein Flugmodell gewerblich nutzt, benötigt eine spezielle Variante der Luftfahrthaftpflicht-Versicherung sowie eine Aufstiegserlaubnis, die von den Landesluftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer ausgestellt wird.

Ab wann gilt gewerbliche Nutzung?
Eine gewerbliche Nutzung von Flugmodellen ist nicht unbedingt mit einer unmittelbar kommerziellen Nutzung gleichzusetzen. Sie kann bereits sehr viel früher einsetzen. Auch ohne direkte Vergütung stufen viele Landesluftfahrtbehörden eine Veröffentlichung von Bildern oder Videos bei Instagram, Facebook oder Youtube als erlaubnispflichtige Nutzung ein. Zumal dann, wenn über einen Youtube-Channel Werbeeinnahmen generiert werden. Das gilt auch für den Verkauf von privat erstellten Fotos auf Microstock-Plattformen wie Fotolia.

Worauf sollten Hobbyeinsteiger achten?
Vor der ersten Inbetriebnahme sollte man sich mit seinem Modell und vor allem der Steuerung vertraut machen. Trotz moderner Flugstabilisierungs- und Assistenzsysteme bestimmt am Ende immer noch der Pilot darüber, ob das Modell das tut, was es gefahrlos tun soll. Hobbyeinsteiger sollten sich aus diesem Grund Hilfe von erfahrenen Modellfliegern suchen und im Lehrer-Schüler-Betrieb das Steuern des Modells trainieren. Auch die Verwendung eines Simulators kann dabei helfen, Bewegungsabläufe zu verinnerlichen. Die sichere Beherrschung auch in brenzligen Situationen erhöht die Sicherheit immens.

Welcher Versicherungsschutz ist für den Betrieb von Flugmodellen erforderlich?
Um ein Flugmodell in Deutschland steuern zu dürfen, bedarf es einer speziellen Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden in der Regel nicht ab. Maßgeschneiderte Luftfahrthaftpflicht-Versicherungen werden zum Beispiel vom Deutschen Modellflieger Verband mit verschiedenen Leistungsumfängen angeboten.

Braucht man als Modellpilot einen Pilotenschein?
Als Modellflieger benötigt man zwar generell keinen Pilotenschein, ist jedoch für sein Handeln selber verantwortlich und muss sich rücksichtsvoll sowie sicherheitsbewusst verhalten. Vergleichbar ist dies mit einem Fahrradfahrer, der keinen Führerschein benötigt, sich jedoch an die Straßenverkehrsordnung zu halten hat. Lediglich wer Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von über 25 Kilogramm bis 150 Kilogramm bewegen möchte, muss sein Fluggerät zulassen und benötigt zudem einen Ausweis für Steuerer von Flugmodellen. Die Prüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die obligatorische Aufstiegserlaubnis für gewerbliche Modellpiloten kann ebenfalls von einem Qualifikationsnachweis abhängig gemacht werden.

Worauf ist beim Betrieb von Flugmodellen zu achten?
Die Sicherheit steht an erster Stelle. Der Pilot ist für sein Handeln verantwortlich, muss sich verantwortungsvoll verhalten und Gefahrensituationen vermeiden. Dazu gehört auch ein umfangreicher Funktions- und Reichweitencheck vor jedem Flug. Beim Betrieb eines Flugmodells ist generell darauf zu achten, dass weder Mensch noch Tier gefährdet oder übermäßig gestört wird.

Benötigen Modellpiloten eine Aufstiegserlaubnis?
Für Hobbyisten ist eine Aufstiegserlaubnis nur dann erforderlich, wenn das Modell ein Gesamtgewicht von 5 Kilogramm überschreitet oder wenn der nächste Flugplatz weniger als 1,5 Kilometer entfernt ist. Des Weiteren ist der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotoren dann erlaubnispflichtig, wenn die nächste Ortschaft weniger als 1,5 Kilometer entfernt ist.

Was muss man in Hinblick auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten beachten?
Einige Flugmodelle, speziell Multikopter, sind serienmäßig mit leistungsstarken Kamerasystemen ausgerüstet oder für die Aufnahme einer Action-Cam vorbereitet. Noch nie war es so einfach, hochauflösende Fotos und Videos aus der Vogelperspektive aufzunehmen. Neben der befürchteten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind es daher vor allem datenschutzrechtliche Argumente, die in der Diskussion rund um privat genutzte Flugmodelle vorgebracht werden. Dabei ist diese Art des Fotografierens und Filmens mittels eines Flugmodells rechtlich nicht anders zu bewerten als das Fotografieren mit einer Handkamera. Selbstverständlich gelten hier die bereits bestehenden Gesetze.

Links
Luftverkehrsgesetz
Luftverkehrsordnung

Katalog Vorschriften im Modellflug
Vorschriften und Genehmigungen zur Nutzung von Flugmodellen und Drohnen

Unterscheidung / Genehmigungspflicht
Je nach Art der Nutzung ist ein Flugmodell eine Drohne, für deren Aufstieg eine Erlaubnis eingeholt werden muss.
Das Luftverkehrsrecht unterscheidet in unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) und Flugmodelle. Ein Flugmodell wird ausschließlich zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung genutzt und ist in der Regel bis 5 Kilogramm erlaubnisfrei. Werden Flugmodelle zweckentfremdet, insbesondere gewerblich eingesetzt, gelten sie per Gesetz als Drohnen und sind unabhängig von Gewicht, Antrieb und Aufbau genehmigungspflichtig. Bei Fluggeräten, die mit einer Kamera ausgerüstet sind, handelt es sich im Regelfall um Drohnen, denn Luftbilder oder Videoaufnahmen, die beispielsweise für touristische oder unternehmerische Zwecke werben, Veranstaltungen dokumentieren oder die Umgebungslage von Grundstücken darstellen, dienen nicht Sport- oder Freizeitzwecken. Sollte eine solche oder ähnliche Nutzung beabsichtigt sein, muss zuvor die behördliche Genehmigung eingeholt werden.

Haftpflichtversicherung
Prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Gesetzliches Mindestalter
Ein gesetzliches Mindestalter gibt es unseres Wissens nach nicht .

Wo und wie hoch darf man gesetzlicher Weise fliegen ?
Ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (G = Golf) geflogen werden.
Der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern (2500 ft) über den Boden.
Unter bestimmten Umständen wird diese Höhe des unkontrollierten Flugraums noch weiter eingeschränkt. Z.B. in der Nähe von Kontrollzonen (D = Delta). Dies sind in der Regel Flugplätze. Hier ist die Höhe im Vorfeld bereits schrittweise auf 518,15 Meter (1700 ft) und 304,8 Meter (100ft) reduziert und der unkontrollierte Flugraum endet sogar gänzlich dort, wo die Kontrollzone (Luftraum Delta) beginnt.
Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes "Piloten , sich für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen.

Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den privaten Flug
Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg.

Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den gewerblichen Flug
Eine Aufstiegsgenehmigung ist immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte gewerblichen Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus.
Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen hat in der Regel noch verschiedene weitere Einschränkungen wie z.B.:
Gesamtmasse bis 5kg
maximale Flughöhe über Grund (AGL) von 100m
Verbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung und militärischen Anlagen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.
Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.
Der Steuerer wird in der Regel in der Genehmigung festgelegt und namentlich genannt

Bitte beachten Sie auch nachfolgende Seiten zum Flug mit Drohnen

16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
Kurzinformation des Bundes über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Hessen - Drohnen
Ansprechpartner im Regierungspräsidium Darmstadt
Rheinland/Pfalz - Drohnen
Luftrecht / Flugrecht und maximale Flughöhe
Aufstiegsgenehmigung -erlaubnis für Drohnen und Multicopter
Vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Drohnen und Multicopter
Flugverbotszonen
Luftraumkarten mit Flugverbotszonen
Erlaubnis und Einschränkungen für Luftaufnahmen

(alle Angaben ohne Gewähr)

ACHTUNG: Nach der Bundesratsentscheidung vom 10. März 2017 muss der Faktencheck noch in Teilen konkretisiert werden

Mögliche Regelungsinhalte einer geplanten Novellierung der LuftVO

1. Kein Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Diese Regelung entspricht schon jetzt der Gesetzeslage und wird von uns unterstützt.

2. Verbot des Betriebs über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien.
Diese Regelung tragen wir ohne Einschränkung mit.

3. Kennzeichnungspflicht ab 0,25 Kilogramm Abfluggewicht
Den Ansatz zur Kennzeichnung von Flugmodellen zwecks Identifikation des Halters begrüßen wir. Vor allem, da sich die bereits bestehende Kennzeichnungspflicht für Modelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 5 Kilogramm bewährt hat. Wir sehen darin ein wichtiges Element zur Stärkung der Sicherheit. Wir sind der Überzeugung, dass sich die Zwischenfälle durch eine Verstärkung der Kontrollmöglichkeit und einer stärkeren Sanktionierung nahezu komplett vermeiden lassen. Hierzu kann die Kennzeichnungspflicht einen elementaren Beitrag leisten.

4. Verbot des Betriebs von Flugmodellen über 0,25 Kilogramm Abfluggewicht und Flugmodellen mit Kameratechnik in Wohngebieten
Klar ist, dass Gefährdungen für Leib und Wohl sowie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten Dritter zu begegnen sind. Aber: Ein Wohngebiet beginnt laut Definition bereits ab einer Ansammlung von drei Häusern. Modellflug wäre in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland dann praktisch nicht mehr möglich. Für eine solch unverhältnismäßige Maßnahme fehlt zudem jede Grundlage. Sämtliche uns bekannte Schadensfallstatistiken weisen keine konkreten Vorfälle in Wohngebieten auf. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind bereits ausreichend geregelt. Zu dieser Einschätzung kommt selbst das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zitat aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Bürgeranfrage: "Wie Sie sehen, steht damit nach geltendem Recht ein umfassender und ausreichender rechtlicher Schutzmechanismus gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch sog. Drohnen zur Verfügung." Wir appellieren daher an die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Dieser beinhaltet die Prüfungsschritte "Geeignetheit der Maßnahme und "Erforderlichkeit und Angemessenheit . Sollte es danach nachweislich einer Regelung bedürfen, müsste der Begriff "Wohngebiet" in jedem Fall durch "dicht besiedeltes Gebiet" ersetzt werden.

5. Einführung einer Flughöhenbegrenzung von 100 Metern für Flugmodelle (Modellflug und Drohnen)
Die Einführung einer Flughöhenbegrenzung lässt sich nur im Falle zwingenden Bedarfs rechtfertigen. Diesen sehen wir derzeit nicht gegeben. Nach bestehender Gesetzeslage dürfen Multikopter/Drohnen nur auf Sicht geflogen werden. Damit liegt rein faktisch schon jetzt eine Flughöhenbegrenzung von etwa 100 Metern für diese Sparte vor. Gegen Verstöße können entsprechende Bußgelder verhängt werden. Doch trotz stetig steigender Absatzzahlen von Drohnen für den privaten Gebrauch sind nur sehr wenige Zwischenfälle zu verzeichnen. Zwischen Januar 2015 und Februar 2016 wurden der deutschen Flugsicherung lediglich 12 Zwischenfälle gemeldet. Auch eine Flughöhenbegrenzung von 100 Metern hätte diese Zwischenfälle nicht verhindern können. Bei diesen Einzelfällen handelte es sich um gravierende Verstöße mit zum Teil erheblicher krimineller Energie. Wir treten mit Nachdruck dafür ein, dass diese Verstöße geahndet werden. Wir wehren uns aber dagegen, möglichen Gefahren mit untauglichen Mitteln zu begegnen. Dreh- und Angelpunkt der Problematik liegt im ungenügenden Vollzug. Die Einführung einer Flughöhenbegrenzung von 100 Metern wird an dieser Situation nichts ändern.

Laut Aussage des BMVI, der Deutschen Flugsicherung, des Luftfahrt-Bundesamtes und führender Luftfahrtverbände stellen zudem ausschließlich "Drohnen" ein Problem dar, während der klassische Modellflug keinerlei Probleme bereite. Während Drohnen-Piloten von einer Höhenbegrenzung keine Einschränkungen hinnehmen müssten, wäre der klassische Modellflug in einer Massivität bedroht, die existenzgefährdend ist.

6. Ausnahmegenehmigungen für die Aufhebung der Flughöhenbegrenzung von 100 Metern
Wir stehen Ausnahmegenehmigungen, welche in das Ermessen der Landes-Luftfahrtbehörden gestellt werden, kritisch gegenüber. Wir haben erhebliche Zweifel an der Praktikabilität solcher Lösungen. Ungeachtet einer noch fehlenden inhaltlichen Ausgestaltung stellt sich die Frage, wie die wenigen Landes-Luftfahrtbehörden den Interessen der etwa 200.000 Modellflugsportler in Deutschland nachkommen wollen. Die finanziellen Aspekte solcher Genehmigungsverfahren kommen erschwerend hinzu

Drohnen Gesetze Deutschland

Um in Deutschland legal eine Drohne fliegen zu dürfen, reicht es leider nicht aus, einfach eine zu besitzen und dann wie wild umherzufliegen. Es gibt eine ganze Reihe an Gesetzten und Verordnungen, an die du dich halten musst, ansonsten drohen dir hohe Strafen und Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro und mehr. In diesem Artikel befassen wir uns zunächst nur mit den Drohnen Gesetzten in Deutschland. In Österreich und der Schweiz, aber auch in Italien sieht es wiederum ganz anders aus, beachte das bitte.

Genehmigung für Drohne fliegen in Deutschland

Wir listen hier die wichtigsten Punkte auf, welche du beachten musst um in Deutschland Drohne fliegen zu dürfen. Das ganze ist ein heikles und sehr umfangreiches Thema, dennoch versuchen wir uns relativ kurz zu halten, damit du von den ganzen Verordnungen und Regelungen nicht erschlagen wirst.

1. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht!

Egal ob du bereits eine Drohne Zuhause hast oder nicht und ob du deine Aufstiegsgenehmigung schon erhalten hast, das wichtigste ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung zu haben. Achtung! Deine private Haftpflichtversicherung deckt das fliegen mit einer Drohne nicht ab! Du benötigst eine spezielle Versicherung für Drohnen wie z.B. die der R+V Versicherung. Fliegst du ohne gültige Versicherung, so bist du in großen Schwierigkeiten und neben den verursachten Sachschaden bei einem Absturz, kommt noch eine Strafanzeige und ein hohes Bußgeld hinzu. Bevor du also irgendwo mit deiner Drohne abhebst, schließe unbedingt eine Haftpflichtversicherung ab!

2. Kennzeichnungspflicht.

So wie jedes KFZ, muss nahezu jede Drohne mit einem Kennzeichen gekennzeichnet werden. Jede Drohne ab einem Startgewicht über 250 Gramm unterliegt der Kennzeichnungspflicht und muß mit der kompletten Adresse des Halters / Eigentümers gekennzeichnet sein. Selbst die Minidrohne von DJI, die DJI Spark unterliegt dieser Pflicht und natürlich auch jedes andere Modell wie die Mavic, Phantom, Parrot Bebop etc. Zusätzlich muß das Drohnen-Kennzeichen / die Drohnen Plakette lesbar angebracht sein und feuerfest sein! Das schließt also herkömmliche Aufkleber aus. Die neue Drohnen-Verordnung empfiehlt eine Aluminium-Plakette, diese kannst du hier bequem online bestellen.

Drohnen Vorschriften in Deutschland

Jetzt kommen wir zu den heiklen Themen, dann ganzen Vorschriften zum fliegen einer Drohne. Es ist sehr wichtig, dass du dich an folgende Regelungen hältst, denn auch wenn du einmal nicht erwischt wirst beim fliegen, so zeichnen Drohnen wie die DJI Mavic alles im Hintergrund auf und können im Nachhinein ausgelesen werden. Sollte es in diesem Fall zu einem Absturz kommen, so hast du schlechte Karten vor Gericht. Folgendes ist alles verboten:
Fliegen über 100m Höhe
Fliegen außerhalb der Sichtweite
Fliegen über Wohngrundstücken
Fliegen über Naturschutzgebieten
Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
Fliegen mit einer Drohne über 5kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung

100m Mindestabstand zu:
?Menschenansammlungen
?Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
?Krankenhäuser
?Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden
?Militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr
?Industrieanlagen
?Justizvollzugsanstalten
?Anlagen der Energieerzeugung und Verteilung

NEU: Drohnen Führerschein für Deutschland (Kenntnis-Nachweis)

Seit dem 1. Oktober 2017 ist man verpflichtet einen speziellen Drohnen-Führerschein (Kenntnis-Nachweis) zu machen, sofern die Drohne über 2Kg wiegt. Der Drohnen Führerschein gilt für 5 Jahre. Die Prüfung muß durch eine anerkannte Prüfungsstelle erfolgen, informiere dich am besten vorher, wo genau in deiner Nähe sich eine befindet. Dies gilt nicht nur für die gewerbliche, sondern auch für die private Nutzung und betrifft z.B. Drohnen wie die DJI Inspire 1 oder Inspire 2. Besitzt du eine DJI Mavic, oder einen Phantom 4, so ändert sich für dich nichts, da diese die 2Kg nicht überschreiten.

Brauche ich eine Aufsteigsgenehmiging?

Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg. Für das gewerbliche Fliegen hingegen und da gehört auch YouTube und Bilder auf der eigenen Webseite mit dazu ist eine Aufstiegsgenehmigung Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Diese muss je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig.

Drohnen Gesetzt 2017 Update: Laut den neusten Drohnen Gesetzten für Deutschland ist die Aufstiegsgenehmigung nun pasé und wird so gut wie nirgendwo mehr benötigt.

Drohnen über 5Kg benötigen eine Aufstiegserlaubnis! Eigentümer von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen und Multikopter) mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm benötigen neben der Plakette mit Name und Adresse sowie dem Kenntnisnachweis zusätzlich noch eine Aufstiegserlaubnis. Diese wird wie schon erwähnt von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt und kosten je nach Region ca. 100€/Jahr (Preise unterscheiden sich).